Vor Beginn der Förderung findet mit den Eltern und dem Kind oder Jugendlichen ein Beratungsgespräch zu folgenden Bereichen statt:
Die Frage, ob eine fachärztliche Abklärung der Lernvoraussetzungen erfolgt ist oder erforderlich ist.
Das betrifft die visuellen Leistungen, die auditiven Leistungen und die Sprachentwicklung. Im Einzelnen sind Augenärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Logopäden, Kinderärzte, Kinderpsychiater und Psychologen, die verhaltenstherapeutisch arbeiten, in die Diagnostik einzubeziehen. Wenn erforderlich, wird zum Förderunterricht eine begleitende Therapie empfohlen.
Die Erstellung einer Anamnese
Bei der Erstellung einer Familien- und Eigenanamnese werden unter anderem Informationen zu Besonderheiten der prä- und postnatalen Entwicklung des Kindes, der Motorik, des sprachlichen Bereiches, des Spielverhaltens, der Schreib- und Leseentwicklung, des Lernverhaltens, des Arbeitstempos, des sozialen Verhaltens (Verhaltensauffälligkeiten) etc. gewonnen.